• Kleiner Kiel

    Das Netzwerk für Arbeitgeber in Kiel

Willkommen beim UV Kiel

Der Unternehmensverband Kiel e.V. (kurz UV Kiel) vertritt die arbeitsrechtlichen und sozialpolitischen Interessen seiner Mitglieder und ist seit mehr als 75 Jahren die Stimme der Arbeitgeber in der Region. Unserem Verband sind über 370 Unternehmen aus allen Branchen in Kiel und Umgebung mit ca. 45.000 sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten angeschlossen.

Als Sozialpartner der Gewerkschaften setzen wir uns für einen erfolgreichen Wirtschaftsstandort ein und bilden ein Netzwerk, in dem Brücken gebaut und pragmatische Lösungen für Probleme erarbeitet werden.

Unsere Mitglieder profitieren durch unsere umfassende Beratung in allen Arbeits-, Tarif- und Sozialrechtsfragen, Informationsdienste und zahlreichen Veranstaltungen.

Aktuelles

Vom 22. bis 27. Februar 2026 reiste eine Kieler Delegation um Oberbürgermeister Dr. Ulf Kämpfer und Stadtpräsidentin Bettina Aust in die Partnerstadt San Francisco. Begleitet von Vertreterinnen und Vertretern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung – darunter UV Kiel-Hauptgeschäftsführer Ingo Scheuse – stand die Entfristung der Städtepartnerschaft sowie der Ausbau der Zusammenarbeit in Wirtschaft, Forschung und Innovation im Mittelpunkt. Eindrücke und Highlights der Reise finden Sie in diesem Artikel.
Wir, der Unternehmensverband Kiel e.V., blicken in diesem Jahr auf unser 80-jähriges Bestehen zurück. Seit unserer Gründung am 22. Februar 1946 setzen wir uns für die gemeinsamen arbeitsrechtlichen und sozialpolitischen Interessen der Kieler Wirtschaft ein und fördern den Austausch zwischen Unternehmen, Politik und Verwaltung. Wir freuen uns, diesen besonderen Anlass mit Ihnen zu teilen und auch künftig als starke Stimme der Kieler Wirtschaft zu wirken.
Das BAG hat auch für einen weiteren Tarifvertrag entschieden, dass Teilzeitbeschäftigten ein Anspruch auf Mehrarbeitszuschläge bereits dann zusteht, wenn sie ihre individuelle Arbeitszeit im gleichen Umfang überschreiten, wie es für Vollzeitkräfte für den Zuschlag erforderlich ist. Welche Hintergründe dieser Entscheidung zugrunde liegen und welche Auswirkungen sie für Arbeitgeber hat, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Zum 1. Januar 2026 tritt eine wichtige Neuerung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Kraft, die das reguläre Rentenalter erreicht haben. Durch die Ergänzung des § 41 SGB VI um einen zweiten Absatz wird der Abschluss sachgrundlos befristeter Arbeitsverträge mit Personen im Regelrentenalter erleichtert. Welche neuen rechtlichen Rahmenbedingungen gelten und was dies für die Praxis bedeutet, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Die Olympischen und Paralympischen Spiele 2036, 2040 oder 2044 sollen nach Deutschland geholt werden. Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) bewirbt dafür eine der vier Kandidatenstädte: Hamburg, Berlin, München oder die Rhein-Ruhr-Region. Kiel könnte dabei vor allem als Segelstandort eine wichtige Rolle spielen. Erfahren Sie, welche Chancen sich daraus für die KielRegion ergeben und wie Unternehmen die Werbekampagne aktiv unterstützen können.
Am 11. November 2025 hat der EuGH entschieden, dass die europäische Mindestlohn-Richtlinie (RL (EU) 2022/2041) teilweise gegen höherrangiges EU-Recht verstößt (EuGH-Urteil vom 11.11.2025 – C-19/23). Eine europäische Richtlinie darf nur in bestimmten Umfang in die nationalen arbeitsrechtlichen Regelungen der Mitgliedsstaaten eingreifen. Welche das sind, erfahren Sie in diesem Artikel.

 

Dachverbände

 


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